Rechtsprechung
OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 95/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes für eine Mängelbehebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig? (IBR 2003, 242)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 24.04.2001 - 1 O 76/95
- OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 95/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71
Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 95/01
Unverhältnismäßig sind die Aufwendungen, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht (vgl. BGH NJW 1973, 138, 139). - BGH, 19.05.1994 - VII ZR 26/93
VOB-Einbeziehung nur wegen übereinstimmender Geltungsannahme?
Auszug aus OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 95/01
Der bloße Hinweis auf ihre Geltung genügte, da es sich bei dem beklagten Ehemann, der Fliesenlegermeister ist, um einen im Baubereich bewanderten Vertragspartner handelt (vgl. BGH NJW 1994, 2547).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.07.2003 - 3 U 95/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Kiel, 20.03.2001 - 11 O 165/00
- OLG Schleswig, 01.07.2003 - 3 U 95/01
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03